Diese Frage gehört ganz klar zu unseren Top 5 Fragen, die wir bei nahezu jedem Rundflug gestellt bekommen.
Die klare Antwort hierauf lautet: “Jein!”
Mit einem Tragschrauber kann man zwar nahezu überall starten und landen, man darf es aber nicht!
Denn in Deutschland gibt es die sog. Flugplatzpflicht, die vorschreibt, dass Luftfahrzeugführer nur auf für den Flugbetrieb vorgesehenen Plätzen starten und landen dürfen. Und dabei reicht es nicht einfach aus, wenn der Flugplatz nur vorhanden ist, er muss auch geöffnet sein, d.h. es muss ein Flugleiter vor Ort sein, den man aus der Luft per Funk erreichen kann.
Sind diese (und auch noch andere) Bedingungen nicht erfüllt, ist der Flugplatz geschlossen und damit nicht für Starts und Landungen verfügbar.
Ein ungenehmigter Start bzw. eine Landung auf einem geschlossenen Flugplatz oder auf einem Acker ist grundsätzlich verboten und hat rechtliche Konsequenzen zur Folge, die mit hohen Bußgeldern einhergehen.
Die Genehmigung für eine Außenlandung muss vorher von der zuständigen Luftfahrtbehörde erteilt werden und zusätzlich muss auch der Grundstückseigentümer zustimmen, sofern die Landung nicht auf einem (geschlossenen) Flugplatz, sondern z.B. auf einem Acker oder einem großen Grundstück erfolgen soll. Um solch eine Genehmigung zu erhalten, benötigt man aber auch einen guten Grund für eine Außenlandung….der Grillabend bei dem Kollegen mit dem großen Garten gehört sicherlich nicht dazu. 😉
Eine Ausnahme bilden Rettungs- und Polizeihubschrauber, denn diese besitzen eine allgemeine Außenlandegenehmigung, da es z.B. bei einem schweren Unfall auf entlegenen Straßen kaum Möglichkeiten gibt, den Patienten schneller ins Krankenhaus zu bringen als mit dem Hubschrauber. Daher kann es schonmal vorkommen, dass ein Rettungshubschrauber im Garten oder mitten auf einer Kreuzung steht wenn er gerade im Einsatz ist. Die Rettung von Menschenleben ist auf jeden Fall Grund genug, um außerhalb von Flugplätzen zu landen und die Piloten solcher Rettungshubschrauber sind absolute Profis auf ihrem Gebiet.
Doch was, wenn dem Piloten oder dem Passagier während eines Gyrocopter-Rundflugs schlecht wird oder er aus anderen Gründen so schnell wie möglich landen muss, auch wenn kein Flugplatz weit und breit in der Nähe ist.
In solch einem Fall spricht man von einer Sicherheitsaußenlandung, die immer dann erlaubt ist, wenn ein Weiterflug dem Piloten oder dem Passagier aufgrund plötzlich eintretender, körperlicher Beeinträchtigungen nicht zumutbar ist oder das Luftfahrzeug aufgrund technischer Schäden (z.B. drohender Triebwerksausfall nach Ölverlust, defekte Steuerung) schnellstmöglich auf den Boden muss.
Auch bei Hilfestellung nach einem Autounfall, den man evtl. aus der Luft beobachtet hat, darf man eine Sicherheitsaußenlandung durchführen und anschließend wieder ohne weitere Genehmigungen starten, ähnlich wie ein Rettungshubschrauber.
Ganz anders sieht es bei Treibstoffmangel aus. Hier muss man zwar auch irgendwann runter, ein erneuter Start ist aber nur nach Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde und des Grundstückseigentümers erlaubt. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass sicherheitsrelevante Themen wie z.B. eine gründliche Flugvorbereitung und Treibstoffplanung nur noch halbherzig gemacht werden, getreu dem Motto “Ich nehm mal einen leeren Kanister mit und laufe dann zur nächsten Tankstelle wenn mir der Sprit ausgeht.” Solch eine Einstellung hat in der Luftfahrt glücklicherweise keinen Platz und wird bei grober Fahrlässigkeit mit entsprechend harten Strafen geahndet.
So aufregend der Gedanke auch sein mag, überall starten und landen zu können, die Realität sieht ganz anders aus!
Wer es gewohnt ist, auf einer 20 Meter breiten und 800 Meter langen (und ebenen!) Asphaltbahn zu starten und zu landen, der wird bei einem 3 Meter breiten Feldweg mit Schlaglöchern, kaum sichtbaren Zäunen und überall verstreut stehenden Bäumen schnell auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.
Da diese Art der Sicherheits- und Notlandung während der Ausbildung immer und immer wieder trainiert werden, wird im Falle eines Falles höchstwahrscheinlich alles gut gehen. Im fliegerischen Alltag wird man aber einen Flugplatz immer einem Acker oder einem Feldweg vorziehen, denn Spaß macht das Ganze nicht unbedingt. Und auch wenn wir unglaublich langsam und punktgenau landen können, irgendwie muss man ja auch wieder weg und der Start gestaltet sich da meist schwieriger als die Landung, denn bereits ein Schlagloch oder eine Furche im Acker können den Gyrocopter zum Umkippen bringen, was ihn bei 8,40m Rotordurchmesser sehr schnell zu einem sehr teuren und sehr kurzweiligen Ackerpflug werden lässt.
Auf YouTube gibt es dazu ein Video, welches zwar (Gott sei Dank) nicht von uns stammt, aber eindrucksvoll einen der gefürchteten “Umkipper” während eines Starts auf einem Acker oder einer Wiese zeigt. https://www.youtube.com/watch?v=sxZkVXOkshM
Wie sanft eine Außenlandung aussehen kann und welch kurze Startstrecke ein Gyrocopter braucht, kann man sich auf unserem YouTube Kanal ansehen. Hier haben wir bei unserem Flugtraining in Portugal eine möglichst langsame Landung und einen Start mit möglichst kurzer Startstrecke trainiert. https://www.youtube.com/watch?v=VdEmALtsCvM
In diesem Sinne:
“Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten, aber es gibt keine alten, kühnen Piloten.”
(André Kostolany)